Sichtbetonklassen - für Betonfertigteile

Sichtbeton-Fertigteile

IRB-Merkblatt: Sichtbeton-Fertigteile 2023-01
Herausgeber u.a.: Verband Beton- und Fertigteilindustrie Nord e. V. (VBF Nord)

Dieses Merkblatt dient zur Klassifizierung von Sichtbetonflächen bei Fertigteilen während der
Planung und Ausführung sowie bei der Beurteilung der Sichtbetonflächen im fertiggestellten Bauwerk in Analogie zum DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton [1] bei Ortbetonbauteilen.

Die technischen Anforderungen im Sinne der DIN EN 13369 [2] in Verbindung mit DIN V 20000-120 [3] und der gültigen Produktnormen oder DIN 1045-4 [4] in der jeweils aktuellen Fassung müssen neben den Anforderungen aus diesem Merkblatt ebenfalls eingehalten werden.

Dieses Merkblatt enthält keine Spezifikationen für Betonoberflächen, die aus Betonen hergestellt werden, die nicht DIN EN 206-1 [5] in Verbindung mit DIN 1045-2 [6] oder DIN 1045-2 [7] in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Zu diesen besonderen Betonen kann zum Beispiel Betonwerkstein im Sinne der DIN 18500-1 [8] oder Vergussbeton nach DAfStb-Richtlinie Vergussbeton, Vergussmörtel [9] gehören.

Dieses Merkblatt regelt ausschließlich die im Werk gefertigten Sichtbetonflächen von Betonfertigteilen. Werden Fertigteile, z. B. Elementdecken nach DIN EN 13747 [10] oder Elementwände nach DIN EN 14992 [11] auf der Baustelle mit Ortbeton ergänzt, gilt dieses Merkblatt nicht für etwaige in Ortbeton hergestellte Sichtbetonflächen.

Wasserableitung 5.4.6

Bei bewitterten Sichtbetonflächen ist für den dauerhaften Erhalt anspruchsvoller ästhetischer Eigenschaften auch ein besonderes Augenmerk auf die Wasserableitung zu richten.
Bereits in der Planungsphase sollte berücksichtigt werden, wie insbesondere von horizontalen
Flächen, z. B. an Fenstern, Wasser so abgeleitet wird, dass es nicht zu Wasserläufern oder Schmutzfahnen kommt. Hier können Tropfkanten, Überstände oder gezielt ausgebildete Gefälle helfen.


SB1-FT – Betonflächen mit geringen gestalterischen Anforderungen

Kriterium

SB1-FT: Anforderungen / Eigenschaft

Anwendungshinweis

T1

Textur

weitgehend geschlossene Zementleim- bzw. Mörtelbetonfläche

weitgehend

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim / Feinmörtel
Breite bis ca. 20 mm und Tiefe ca. 10 mm

zulässig

Rahmenabdruck des Schalungselements

zulässig

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P1

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 1,2 % der Prüffläche)

< ca. 3000 mm²

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 1,2 % der Prüffläche)

< ca. 3000 mm²

FT1

Farbtongleichmäßigkeit

saugende und nicht saugende Schalhaut:

Hell-/Dunkelverfärbungen

zulässig

Schmutzflecken

unzulässig

E1

Ebenheit der Sichtbeton-
flächen

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: „nicht flächenfertige“ Wände
und Unterseiten von Rohdecken: 10 mm/1 m

siehe Hinweis
Kap. 2.5

AF1

Arbeitsfugen und
Schalungsstöße
bleiben bei AF1 bis AF4 sichtbar

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 10 mm

zulässig

SHK1

Schalungshautklassen

Bohrlöcher: mit Kunststoff- oder Holzstöpsel oder
mit geeignetem Reparaturverfahren-

verschließen

Nagel-und Schraublöcher

zulässig

Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler

zulässig

Kratzer

zulässig

Beton- oder Mörtelreste:

keine flächige
Anhaftung

Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind

zulässig.

Zementschleier

zulässig

Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen
oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“)

zulässig

L1

Lagerung

Wasserläufer, Verfärbungen, Abzeichnungen und Verformungen durch Lagerhölzer, Noppen usw. sind

zulässig

TP1

Transport

Verfärbungen, Verformungen und Abzeichnungen von z.B.
Lagerhälzern, Noppen, Antirutschmatten, Kantenschutz usw. sind

zulässig

Erprobungs-bauteile

freigestellt

Herstellkosten

niedrig

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SB2-FT – Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungen

Kriterium

SB2-FT: Anforderungen

Die beschriebenen Merkmale der Ausführbarkeit

sind bauarttypisch und gelten für Anforderungsklassen

Anwendungshinweis

T2

Textur

geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

erforderlich

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/ Feinmörtel, Breite bis ca. 10 mm und Tiefe ca. 5 mm

zulässig

Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm

zulässig

Rahmenabdruck des Schalelements

zugelassen

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P2

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,9 % der Prüffläche)

ca. 2.250 mm²

P1

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 1,2 % der Prüffläche)

ca. 3.000 mm²

FT2

Farbton-
gleichmäßigkeit

saugende und nicht saugende Schalhaut:

Gleichmäßige, großflächige Hell-/ Dunkelverfärbungen
in der Flächenfärbung sind:

zulässig

Schmutzflecken sind:

unzulässig

Unterschiedliche Betonausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft:
Bei geschalten Oberflächen sind auch unterschiedliche Arten der Vor-behandlungen der Schalungshaut

unzulässig

unzulässig

E1

Ebenheit der Sichtbeton-
flächen

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: „nicht flächenfertige“ Wände
und Unterseiten von Decken: 10 mm/1 m

siehe Hinweis
Kap. 2.5

AF 2

Arbeitsfugen

und

Schalungsstöße

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 10 mm

zulässig

Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt
sollte rechtzeitig

entfernt werden.

in Arbeitsfugen werden Trapezleisten o. ä.

empfohlen

SHK2

Schalungshaut-
klassen [1]

Bohrlöcher - als Reparaturstellen [2]

zulässig

Nagel- und Schraublöcher - ohne Absplitterungen

zulässig

Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler [3]

nicht zulässig

Kratzer („leichte“) bis 1 mm , sonst als Reparaturstellen [2]

zulässig

Beton- oder Mörtelreste [6]

nicht zulässig

Zementschleier

zulässig

Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen
oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“)

zulässig

L1

Lagerung

Wasserläufer, Verfärbungen, Abzeichnungen und Verformungen durch Lagerhölzer, Noppen usw. sind

zulässig

TP1

Transport

Verfärbungen, Verformungen und Abzeichnungen von z.B.
Lagerhölzern, Noppen, Antirutschmatten, Kantenschutz usw. sind

zulässig

Erprobungs-bauteile

Anforderungen an Erprobungen siehe auch Tabelle ….

empfohlen

Herstellkosten

mittel

[1] Die Schalungshaut ist vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen
[2] Reparaturen an der Schalungshaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen.

[3] als Reparaturstellen [2] in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig

[4] nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig

[5] zu tolerieren sind werkstoffbedingte Dickentoleranzen im Kantenbereich
[6] Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind zulässig

Erfahrungen zeigen, dass Auftraggeber häufig größere Toleranzen der Merkmale einer Schalungshaut zulassen.
Soweit von den Fußnoten [3] und [4] dieser Tabelle Gebrauch gemacht wird, ist eine Absprache oder Abstimmung
mit dem Auftraggeber erforderlich. Diese sollte spätestens im Angebotsstadium getroffen werden bzw. erfolgen.

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SB3-FT – Betonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen

Kriterium

SB3-FT: Anforderungen

Die beschriebenen Merkmale der Ausführbarkeit

sind bauarttypisch und gelten für Anforderungsklassen

Anwendungshinweis

T2

Textur

geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel,
Breite bis ca. 10 mm und Tiefe ca. 5 mm

zulässig

Versatz der Elementstöße bis ca. 5 mm

zulässig

Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm

zulässig

Rahmenabdruck des Schalelements

zugelassen

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P3

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,6 % der Prüffläche)

ca. 1.500 mm²

P2

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,9 % der Prüffläche)

ca. 2.250 mm²

FT2

Farbtongleich-
mäßigkeit

Gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen
in der Flächenfärbung sind


zulässig

Schmutzflecken sind

unzulässig

Unterschiedliche Betonausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft:
Bei geschalten Oberflächen sind auch unterschiedliche Arten der Vor-behandlungen der Schalungshaut

unzulässig

unzulässig

E2

Ebenheit der Sichtbetonflächen

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6: „flächenfertige“ Wände
und Decken: 5 mm/1 m

siehe Hinweis
Kap. 2.5

AF 3

Arbeitsfugen und Schalungsstöße

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 5 mm

zulässig

Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt sollte rechtzeitig

entfernt werden

in Arbeitsfugen werden Trapezleisten o. ä.

empfohlen.

SHK2

Schalungshautklassen

1) Bohrlöcher als Reparaturstellen [2]

zulässig

2) Nagel-und Schraublöcher, ohne Absplitterungen

nicht zulässig

3) Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler [3]

zulässig

4) Kratzer als Reparaturstellen [2]

zulässig

5) Beton- oder Mörtelreste [6]

nicht zulässig

6) Zementschleier

zulässig

7) Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“) [4] [5]

nicht zulässig

L2

Lagerung

Wasserläufer, leichte Verfärbungen und leichte Abzeichnungen
durch Lagerhölzer, Noppen usw. sind

zulässig

TP2

Transport

Leichte Verfärbungen und leichte Abzeichnungen sind

zulässig

Erprobungs-
bauteile

Anforderungen an Erprobungen siehe auch Tabelle ….

dringend empfohlen

Herstellkosten

hoch

[1] Die Schalungshaut ist vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen
[2] Reparaturen an der Schalungshaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen.

[3] als Reparaturstellen [2] in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig

[4] nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig

[5] zu tolerieren sind werkstoffbedingte Dickentoleranzen im Kantenbereich
[6] Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind zulässig

Erfahrungen zeigen, dass Auftraggeber häufig größere Toleranzen der Merkmale einer Schalungshaut zulassen.
Soweit von den Fußnoten [3] und [4] dieser Tabelle Gebrauch gemacht wird, ist eine Absprache oder Abstimmung
mit dem Auftraggeber erforderlich. Diese sollte spätestens im Angebotsstadium getroffen werden bzw. erfolgen.

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SB4-FT - Betonflächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung

Kriterium

SB4-FT: Anforderungen

Die beschriebenen Merkmale der Ausführbarkeit

sind bauarttypisch und gelten für Anforderungsklassen

Anwendungs-
hinweis

T3

Textur

glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/ Feinmörtel, Breite bis ca. 3 mm

zulässig

feine, technisch unvermeidbare Grate bis ca. 3 mm

zulässig

weitere Anforderungen (z. B. an Ankerausbildung, Schalungsstöße, Konenverschlüsse) sind detailliert


festzulegen

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P4

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,3 % der Prüffläche)

ca. 750 mm²

P3

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil
(ca. 0,6 % der Prüffläche)

ca. 1500 mm²

FT2

Farbtongleich-
mäßigkeit

nicht saugende Schalhaut :

gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen
in der Flächenfärbung sind

zulässig

Schmutzflecken sind

unzulässig

Unterschiedliche Betonausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft:
Bei geschalten Oberflächen sind auch unterschiedliche Arten der Vor-behandlungen der Schalungshaut

unzulässig

unzulässig

FT3

saugende Schalhaut:

geringe Hell-/Dunkelverfärbungen, z. B. leichte Wolkenbildung,
geringe Farbtonabweichungen sind

zulässig

Schmutzflecken, deutlich sichtbare Schüttlagen

unzulässig

Verfärbungen verursacht z. B. durch Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft, unterschiedliche Art und Vorbehandlung der Schalungshaut und ungeeignete Nach-behandlung des Betons sind

unzulässig

E3

Ebenheit

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6: „flächenfertige“ Wände
und Decken: 5 mm/1 m

festzulegen

Höhere Anforderungen sind gesondert zu vereinbaren; dafür erforderliche Aufwendungen und Maßnahmen sind vom AG detailliert

festzulegen

Höhere Ebenheitsanforderungen, z. B. nach DIN 18202,
Tab. 3, Zeile 7, (3 mm/1 m) sind technisch nicht zielsicher erfüllbar.

siehe Hinweis
Kap. 2.5

AF 4

Arbeitsfugen und Schalungsstöße

Planung der Detailausführung

erforderlich

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 3 mm

zulässig

Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt
sollte rechtzeitig

entfernt
werden

Weitere Anforderungen (z. B. Ausbildung von Arbeitsfugen
und Schalungsstöße) sind detailliert

festzulegen.

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SHK3

Schalungshautklassen

1) Bohrlöcher als Reparaturstellen [3]

nicht zulässig

2) Nagel- und Schraublöcher, ohne Absplitterungen [3]

nicht zulässig

3) Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler

nicht zulässig

4) Kratzer als Reparaturstellen [3]

nicht zulässig

5) Beton- oder Mörtelreste [3]

nicht zulässig

6) Zementschleier [4]

nicht zulässig

7) Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“) [5]

nicht zulässig

L2

Lagerung

Wasserläufer, leichte Verfärbungen und leichte Abzeichnungen
durch Lagerhölzer, Noppen usw. sind

zulässig

L3

Bei SB4-FT kann L3 und/oder TP3 projektspezifisch mit dem Hersteller vereinbart werden. Der Mehraufwand ist zu vergüten.

Keine Verfärbungen, keine Abzeichnungen an den Sichtflächen

Vereinbarung
erforderlich

TP2

Transport

keine Verfärbungen und leichte Abzeichnungen sind

zulässig

TP3

Individuell festzulegende Anforderungen und maßnahmen, die über TP1 und TP2 hinausgehen.
TP3 sollte nur in gesonderten Vereinbarungen geregelt werden.

Vereinbarung
erforderlich

Erprobungs-
bauteile

Anforderungen an Erprobungen siehe auch Tabelle ….

erforderlich

Herstellkosten

sehr hoch

[1] Die Schalungshaut ist vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen
[2] Reparaturen an der Schalungshaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen.

[3] als Reparaturstellen [2] in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig

[4] nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig

[5] zu tolerieren sind werkstoffbedingte Dickentoleranzen im Kantenbereich
[6] Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind zulässig

Erfahrungen zeigen, dass Auftraggeber häufig größere Toleranzen der Merkmale einer Schalungshaut zulassen.
Soweit von den Fußnoten [3] und [4] dieser Tabelle Gebrauch gemacht wird, ist eine Absprache oder Abstimmung
mit dem Auftraggeber erforderlich. Diese sollte spätestens im Angebotsstadium getroffen werden bzw. erfolgen.

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