Im DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1] sind Einschränkungen der zu erwartenden Sichtbeton-qualität formuliert als:
Im Merkblatt „Grundlage der Planung und Ausschreibung“, werden „Hinzunehmende Unregel-mäßigkeiten“ festgeschrieben, d.h. alle unter diesen Punkten aufgeführten Unregelmäßigkeiten sind (gem. DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“) hinzunehmen!
Daher sollten die Empfehlungen des Autors im Kapitel 3.1.1.1.5 beachtet werden.
Der Sichtbeton-Planer, i.d.R. der Architekt, muss explizit auf diese „Einschränkungen“ im DBV/VDZ-Merkblatt hinweisen, da der Bauherr diese im Normalfall nicht kennt.
DIN 18205:2016-11 „Bedarfsplanung im Bauwesen“
4.3 Informationen erfassen und auswerten
Unklare Anforderungen, Widersprüche und offene Fragen werden aufgegriffen und von den
Betroffenen bzw. Verantwortlichen geklärt.
5.4 Planungs- und Gebäudeevaluierung
Die Bewertungsergebnisse planerischer und baulicher Lösungen während der Entwurfsentwicklung, Aus-führungsplanung, Bauausführung und Nutzung sind nachvollziehbar zu dokumentieren.
Besonders hohe Anforderungen an hochwertige Sichtbetonflächen müssen „mit Worten geplant“, d. h. es müssen umfangreiche zusätzliche technische Vorbemerkungen zum Sichtbeton vertraglich verein-bart werden.
Andernfalls sind Enttäuschungen seitens des Bauherrn vorprogrammiert!
Herstellungstechnische Sichtbeton-Grenzen (Ortbeton) gemäß DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ 2015, Abs. 5.1.2 „Ausführbarkeit“ [2.1.1]
Betonkosmetik: Sichtbetonklasse SB4
Ausbohren von Pyrit-Einschlüsse
Sichtbetonklasse SB4 erfüllt?
Anforderungen an die Ausführung
Zulässige Sichtbeton-Ebenheitsabweichungen („Toleranzen“) siehe Kapitel 2.5