Das DBV/VDZ-Merkblatt Sichtbeton bildet eine gute Grundlage zur Thematik Sichtbeton.
Der Autor empfiehlt jedoch, die Erwartung der Sichtbetonflächen nicht gemäß DBV-Merkblatt „Sicht-beton“ und die darin enthaltenen Sichtbetonklassen zu vereinbaren, sondern das DBV-Merkblatt als Grundlage/„Checkliste“ zu nutzen und Sichtbeton eigenständig zu definieren, d. h. die Erwartung der Sichtbetonflächen sollte sinngemäß nachfolgender Tabelle 3.14 (Sichtbeton Anforderungen „Anforde-rungsprofil“) definiert werden zwischen Architekten-Planer und dem Bauherren. Die Hinweise in Spalte 3 der Tabelle 3.14 sind gemeinsam festzulegen.
Über die Beratung des Planers ist gem. DIN 18205:2016-11 „Bedarfsplanung im Bauwesen“, ein Protokoll zu erstellen, das Auftraggeber und Planer (als gemeinsame Beschaffenheitsvereinba-rung) zu unterschreiben haben.
Die entsprechenden Anforderungen an Planung und Ausführung ist der Tabelle 3.15 (Kapitel 3.1.1.6) zu entnehmen.
„vereinbaren“: d. h., zwei oder mehrere Personen beschließen, etwas Bestimmtes zu tun
„empfehlen“: d. h., jemandem eine Sache nennen, die für einen bestimmten Zweck geeignet ist
„vorsehen“: d. h., planen, beabsichtigen
„gleichmäßig“: d. h., in gleichen Teilen, Aufteilung, regelmäßig, stetig
„ca.“ ist die Abkürzung für: circa (zirka), lateinisch für: „ungefähr“, „annähernd“,
d. h. geringfügige Überschreitungen sind im Einzelfall zulässig
Sichtbeton Schutzmaßnahmen
Sichtbeton Ergebnis
Sichtbetonflächen mit besonders hohen gestalterischen Anforderungen