tropfkanten

Fensterbänke und andere Abdeckungen – Über die Notwendigkeit von „Tropfkanten“

Ob mit oder ohne Überstand von Blechabdeckungen, mit sog. „Tropfkanten“ an äußeren Fenster-bänken, usw. kommt es mehr oder weniger immer zur Feuchtebelastung bzw. zu ungleichmäßigen Verschmutzungen von Sichtbeton-Fassadenflächen. Ein Überstand als Tropfkante verhindert nicht, dass das Wasser an der Fassade herabläuft, siehe nachfolgende Abbildungen:

Der Überstand der „Tropfkante“ wird in unterschiedlichsten DIN-Normen bzw. Fachregeln beschrieben, u. a.

1.) DIN 18339: 2019-09 „Klempnerarbeiten“, Abs. 3.5.3: „mindestens 20 mm“
2.) DIN EN 13914-1: 2016-09 „Planung, Zubereitung und Ausführung von Innen¬ und Außenputzen“, Abs. 6.16.5: „mindestens 40 mm“
3.) Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhand-werk, 2011-03 „mindestens 20, 30, 40 mm“

Bei allen oben genannten Richtlinien und Empfehlungen ist die Windstärke zu berücksichtigen.

Blechabdeckungen

Tropfkanten – bessere Anhaftkanten!

Nahezu jeder Regentropfen erfährt eine Ablenkung durch den Wind und prallt so zwangsläufig, unab-hängig von 20 mm oder 40 mm (DIN 18339/DIN EN 13914-1) Überdeckung, gegen die Fassadenflä-che. Eine Abdeckung mit Tropfkante verringert nur die Aufpralltiefe des abtropfenden Regenwassers bzw. des Schlagregens (vgl. Skizze 01/Abb. 5.10).

In Skizze 02/Abb. wird ein sehr überschlägiges Berechnungsverfahren zur Aufpralltiefe von abtrop-fendem Wasser an einer Blechabdeckung aufgezeigt. Luftverwirbelungen, Tropfengröße, Beschleuni-gung, Strömungswiderstand usw. werden hierbei nicht berücksichtigt. Als einzige Kenngrößen wird sich hier nur auf die Windgeschwindigkeit (horizontale Bewegung) und die Fallgeschwindigkeit (verti-kale Bewegung) bezogen. Hieraus errechnet sich ein geschätzter Einfallwinkel (α) des fallenden Was-sertropfens. Dieser Winkel entspricht begreiflicherweise annähernd dem Einfallwinkel des Schlagre-gens in Abhängigkeit zur vorhandenen Windgeschwindigkeit.

Das aus den Berechnungen resultierende Diagramm zeigt die Aufpralltiefe in Abhängigkeit von Wind-geschwindigkeit und Tropfkantenüberstand. Es bestätigt die These, dass abtropfendes Wasser die Fassadenfläche schon bei leichtem Wind erreicht. Eine Veränderung des Abdeckungsüberstandes verändert hierbei nur die Aufpralltiefe um wenige Zentimeter.

Überstände mit Tropfkanten bewirken einen ungleichmäßigen Selbstreinigungseffekt der Fassade durch abfließendes Regenwasser. So entstehen Farbungleichmäßigkeiten im Bereich unter dem „Tropfkanten-Überstand“ (Fensterblech), da sich hier durch die fehlende Selbstreinigung bei Regen-schauern besser Schmutz auf anderen Bereichen der Sichtbeton-Fassade ansammeln kann.

Als bessere Alternative bietet sich ein steiles Gefälle der Fensterbrüstung von ca. 40 bis 60 Grad an, so dass das Wasser nicht ruhen, sondern abfließen kann.

Hinweis

Wasser darf nicht ruhen, Wasser muss fließen. Daher ist immer ein Gefälle erforderlich.

Im „Sichtbeton-Atlas“ [3.3] werden diverse Detail-Vorschläge dargestellt.

Patina oder Verschmutzung?

Gleichmäßig geplante Verwitterungen werden oftmals als Patina (ital.: „dünne Schicht“) bezeichnet. Kommt es jedoch zu einem sehr unregelmäßigen Fassadenbild aufgrund andersfarbiger Bereiche, speziell unter den Fensterblechen, können optische Mängel festgestellt werden, welche in ihrer Un-gleichmäßigkeit nicht geplant waren. Verdunkelt bzw. verfärbt sich die Fassade jedoch gleichmäßig im Ganzen, so ist dies ein geplanter Prozess, welcher durch die zu erwartenden altersbedingten Ver-witterungen bedingt ist.

Scheinbar perfekte Gebäudeansichten oder Computeranimationen der Entwurfsplanung eines ent-wurfsverliebten Architekten münden oft nach kurzer Zeit in Enttäuschung des Bauherrn, da eine aus-reichend konstruktive Planung fehlt und sich die Sichtbeton-Fassadenflächen schnell ungleichmäßig und unkontrolliert verfärben.

Unkontrollierte Fassadenverschmutzungen sind bereits in der Entwurfsphase durch baukonstruktive Mittel zu verhindern. Beispielweise bietet sich eine Planung mit steilem Gefälle an.

Abdeckungen mit Topfkantenüberständen verhindern keine Fassadenverschmutzung. So heißt es in den Fachregeln für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk 2011-03, Absatz 8.1 (2):

„Verunreinigungen durch abtropfendes Wasser sind nicht gänzlich zu vermeiden.“

Wird auf „Tropfkanten“ verzichtet, ist dies mit dem Bauherrn in einem Beratungsgespräch zu klären und schriftlich zu vereinbaren.

Prinzipskizze – Überstand von Fensterblechen

Abtropfendes Wasser erreicht nach geringer Falltiefe die Fassadenfläche, welche hierdurch eine gewisse Reinigung er-fährt. Unterschiedliche Färbungen der Ober-fläche sind die Folge.

Der Tropfkantenüberstand vergrößert die Aufpralltiefe des abtropfenden Wassers. Schon bei geringer Windstärke wird das tropfende Wasser die Fassadenfläche erreichen.

a = Fensterblech- bzw. Tropfkantenüberstand h1 = Anschlusshöhe b = Aufpralltiefe (vgl. nachfolgende Skizze)

Prinzipskizze – Überstand von Blechabdeckungen

Architekten müssen daher ein Bewusstsein dafür entwickeln, dass fehlende konstruktive Maßnahmen zu Abweichungen und Schäden führen. Eine adäquate Detailplanung ist die einzige Lösung dieses Problems. Mit strukturierten Fassadenflächen sollen so Verschmutzungen nicht kaschiert, sondern durch konstruktive Ausformungen (z. B. Gefälle) grundsätzlich vermieden werden.

Richtige Baukonstruktion (vom lat. construere: zusammenschichten) muss vom Planer wieder erlernt werden und höhere Priorität haben als der perfekte Entwurf. Dabei soll darüber hinaus der Leitsatz gelten: „Denken geht vor Rechnen“. Das heißt auch, dass es viel wichtiger ist zu wissen, „warum“ et-was passiert und nicht unbedingt „wie viel“ etwas passiert.

Bei der Planung von An- und Abschlüssen haben bautechnische Anforderungen Vorrang vor gestalterischen Aspekten.

Dies führt zu einem ständigen, aber lösbaren Konflikt zwischen dem rein entwerfenden und dem kon-struktiven Planer.

Richtiges Konstruieren muss vom planenden Unternehmen (i.d.R. der Architekt) wieder erlernt werden. Baukonstruktion muss „in Fleisch und Blut“ übergehen.

Inzwischen gibt es div. Gerichtsurteile, die Fassaden-Verschmutzungen als Mangel beurteilen, siehe auch Kapitel 2.6.3.