Sichtbetonklassen für Ortbeton

Sichtbetonklasse – für Ortbeton

Die folgenden Tabellen sind an das DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ 2015 (Tab.1, 2 und 3) angelehnt.

Sichtbetonklasse: SB1 – Betonflächen mit geringen gestalterischen Anforderungen

Kriterium

SB1: Anforderungen / Eigenschaft

Anwendungshinweis

T1

Textur

… geschlossene Zementleim- bzw. Mörtelbetonfläche

weitgehend

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim / Feinmörtel
Breite bis ca. 20 mm und Tiefe ca. 10 mm

zulässig

Rahmenabdruck des Schalungselements

zulässig

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P1

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 1,2 % der Prüffläche)

< ca. 3000 mm²

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 1,2 % der Prüffläche)

< ca. 3000 mm²

FT1

Farbtongleichmäßigkeit

saugende und nicht saugende Schalhaut:

Hell-/Dunkelverfärbungen

zulässig

Schmutzflecken

unzulässig

E1

Ebenheit der Sichtbeton-
flächen

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: „nicht flächenfertige“ Wände
und Unterseiten von Rohdecken: 10 mm/1 m

siehe Hinweis
Kap. 2.5

AF1

Arbeitsfugen und
Schalungsstöße

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 10 mm

zulässig

Erprobungen]

Anforderungen an Erprobungen - siehe auch Tabelle A6 (Merkblatt)

freigestellt

SHK1

Schalungshautklassen

Bohrlöcher: mit Kunststoff- oder Holzstöpsel
oder mit geeignetem Reparaturverfahren -


verschließen

Nagel-und Schraublöcher

zulässig

Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler

zulässig

Kratzer

zulässig

Beton- oder Mörtelreste:

keine flächige
Anhaftung

Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind

zulässig.

Zementschleier

zulässig

Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen
oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“)

zulässig

Weitere Hinweise: https://www.sichtbeton-forum.de


Sichtbetonklasse: SB2 – Betonflächen mit normalen gestalterischen Anforderungen

Kriterium

SB2: Anforderungen

Die beschriebenen Merkmale der Ausführbarkeit

sind bauarttypisch und gelten für Anforderungsklassen

Anwendungshinweis

T2

Textur

geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

erforderlich

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/
Feinmörtel, Breite bis ca. 10 mm und Tiefe ca. 5 mm

zulässig

Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm

zulässig

Rahmenabdruck des Schalelements

zugelassen

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P2

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,9 % der Prüffläche)

ca. 2.250 mm²

P1

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 1,2 % der Prüffläche)

ca. 3.000 mm²

FT2

Farbton-
gleichmäßigkeit

saugende und nicht saugende Schalhaut:

Gleichmäßige, großflächige Hell-/ Dunkelverfärbungen
in der Flächenfärbung sind:

zulässig

Schmutzflecken sind:

unzulässig

Unterschiedliche Arten und Vorbehandlungen der Schalungshaut
sowie Betonausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft sind:

unzulässig

E1

Ebenheit der Sichtbetonflächen

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 5: „nicht flächenfertige“ Wände
und Unterseiten von Decken: 10 mm/1 m

siehe Hinweis
Kap. 2.5

AF 2

Arbeitsfugen

und

Schalungsstöße

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 10 mm

zulässig

Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt
sollte rechtzeitig

entfernt werden.

in Arbeitsfugen werden Trapezleisten o. ä.

empfohlen

Erprobungen

Anforderungen an Erprobungen - siehe auch Tabelle A6 (Merkblatt)

empfohlen

SHK2

Schalungshaut-
klassen

Bohrlöcher - als Reparaturstellen

zulässig

Nagel- und Schraublöcher - ohne Absplitterungen

zulässig

Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler [3]

nicht zulässig

Kratzer („leichte“) bis 1 mm [6], sonst als Reparaturstellen [2]

zulässig

Beton- oder Mörtelreste [7]

nicht zulässig

Zementschleier

zulässig

Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen
oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“)

zulässig

[1] Die Schalhaut ist vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen
[2] Reparaturen an der Schalungshaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen.

[3] als Reparaturstellen [2] in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig

[4] nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig

[5] zu tolerieren sind werkstoffbedingte Dickentoleranzen im Kantenbereich

[6] siehe auch GSV-Merkblatt Mietschalung, Güteschutzverband Betonschalungen e.V., Ratingen

[7] Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind zulässig.

Weitere Hinweise: https://www.sichtbeton-forum.de


Sichtbetonklasse: SB3 – Betonflächen mit hohen gestalterischen Anforderungen

Kriterium

SB3: Anforderungen

Die beschriebenen Merkmale der Ausführbarkeit

sind bauarttypisch und gelten für Anforderungsklassen

Anwendungshinweis

T2

Textur

geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/Feinmörtel, Breite bis ca. 10 mm und Tiefe ca. 5 mm

zulässig

Versatz der Elementstöße bis ca. 5 mm

zulässig

Höhe verbleibender Grate bis ca. 5 mm

zulässig

Rahmenabdruck des Schalelements

zugelassen

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P3

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,6 % der Prüffläche)

ca. 1.500 mm²

P2

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,9 % der Prüffläche)

ca. 2.250 mm²

FT2

Farbtongleich-
mäßigkeit

gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen
in der Flächenfärbung sind


zulässig

Schmutzflecken sind

unzulässig

unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalungshaut sowie Betonausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft sind

unzulässig

E2

Ebenheit der Sichtbetonflächen

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6: „flächenfertige“ Wände und
Decken: 5 mm/1 m

siehe Hinweis Kap. 2.5

AF 3

Arbeitsfugen und Schalungsstöße

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 5 mm

zulässig

Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt sollte rechtzeitig

entfernt werden

in Arbeitsfugen werden Trapezleisten o. ä.

empfohlen.

Erprobungen

Anforderungen an Erprobungen - siehe auch Tabelle A6 (Merkblatt)

dringend empfohlen

SHK2

Schalungshautklassen

1) Bohrlöcher als Reparaturstellen [2]

zulässig

2) Nagel-und Schraublöcher, ohne Absplitterungen

nicht zulässig

3) Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler [3]

zulässig

4) Kratzer als Reparaturstellen [2]

zulässig

5) Beton- oder Mörtelreste [7]

nicht zulässig

6) Zementschleier

zulässig

7) Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“) [4] [5]

nicht zulässig

[1] Die Schalhaut ist vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen
[2] Reparaturen an der Schalungshaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen.

[3] als Reparaturstellen [2] in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig

[4] nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig

[5] zu tolerieren sind werkstoffbedingte Dickentoleranzen im Kantenbereich

[6] siehe auch GSV-Merkblatt Mietschalung, Güteschutzverband Betonschalungen e.V., Ratingen

[7] Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind zulässig.

Weitere Hinweise: https://www.sichtbeton-forum.de


Sichtbetonklasse: SB4 - Betonflächen mit besonders hoher gestalterischer Bedeutung

Kriterium

SB4: Anforderungen

Die beschriebenen Merkmale der Ausführbarkeit

sind bauarttypisch und gelten für Anforderungsklassen

Anwendungs-
hinweis

T3

Textur

glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche

in den Schalelementstößen ausgetretener Zementleim/
Feinmörtel, Breite bis ca. 3 mm

zulässig

feine, technisch unvermeidbare Grate bis ca. 3 mm

zulässig

weitere Anforderungen (z. B. an Ankerausbildung, Schalungsstöße, Konenverschlüsse) sind

detailliert
festzulegen

Porigkeit

Porenanteil mit Porendurchmessern d in den Grenzen 2mm<d< 15mm gemessen an einer repräsentativen Prüffläche von

500 x 500 mm

P4

saugende Schalhaut: max. Porenanteil (ca. 0,3 % der Prüffläche)

ca. 750 mm²

P3

nicht saugende Schalhaut: max. Porenanteil
(ca. 0,6 % der Prüffläche)

ca. 1500 mm²

FT2

Farbtongleich-
mäßigkeit

nicht saugende Schalhaut :

gleichmäßige, großflächige Hell-/Dunkelverfärbungen
in der Flächenfärbung sind

zulässig

Schmutzflecken sind

unzulässig

unterschiedliche Arten und Vorbehandlung der Schalungshaut
sowie Betonausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft sind

unzulässig

FT3

saugende Schalhaut:

geringe Hell-/Dunkelverfärbungen, z. B. leichte Wolkenbildung,
geringe Farbtonabweichungen sind

zulässig

Schmutzflecken, deutlich sichtbare Schüttlagen sowie Verfärbungen, verursacht durch die Nichteinhaltung der Vorgaben aus
Anhang A, Tabelle A 3 des DBV-Merkblattes sind

unzulässig

großflächige Verfärbungen, verursacht z. B. durch Ausgangsstoffe verschiedener Art und Herkunft, unterschiedliche Art
und Vorbehandlung der Schalungshaut und ungeeignete Nach-behandlung des Betons sind

unzulässig

E3

Ebenheit

gemäß DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 6: „flächenfertige“ Wände
und Decken: 5 mm/1 m

festzulegen

Höhere Anforderungen sind gesondert zu vereinbaren; dafür
erforderliche Aufwendungen und Maßnahmen sind vom AG detailliert

festzulegen

Höhere Ebenheitsanforderungen, z. B. nach DIN 18202,
Tab. 3, Zeile 7, (3 mm/1 m) sind technisch nicht zielsicher erfüllbar.

siehe Hinweis Kap. 2.5

AF 4

Arbeitsfugen und Schalungsstöße

Planung der Detailausführung

erforderlich

Versatz der Flächen im Fugen- bzw. Stoßbereich bis ca. 3 mm

zulässig

Feinmörtelaustritt auf dem vorhergehenden Betonierabschnitt
rechtzeitig

entfernen.

Weitere Anforderungen (z. B. Ausbildung von Arbeitsfugen
und Schalungsstöße) sind detailliert

festzulegen.

Erprobungen

Anforderungen an Erprobungen - siehe auch Tabelle A6 (Merkblatt)

erforderlich


SHK3

Schalungshautklassen

1) Bohrlöcher als Reparaturstellen [3]

nicht zulässig

2) Nagel- und Schraublöcher, ohne Absplitterungen [3]

nicht zulässig

3) Beschädigungen der Schalhaut durch Innenrüttler

nicht zulässig

4) Kratzer als Reparaturstellen [3]

nicht zulässig

5) Beton- oder Mörtelreste [7]

nicht zulässig

6) Zementschleier [4]

nicht zulässig

7) Aufquellen der Schalungshaut in Schraub- bzw. Nagelbereichen oder Welligkeiten an Kantenflächen („Ripplings“) [5]

nicht zulässig

[1] Die Schalhaut ist vor jedem Einsatz auf ihren definierten Zustand hin zu überprüfen
[2] Reparaturen an der Schalungshaut sind sach- und fachgerecht durch qualifiziertes Personal vorzunehmen.

[3] als Reparaturstellen [2] in Abstimmung mit dem Auftraggeber zulässig

[4] nach Absprache mit dem Auftraggeber zulässig

[5] zu tolerieren sind werkstoffbedingte Dickentoleranzen im Kantenbereich

[6] siehe auch GSV-Merkblatt Mietschalung, Güteschutzverband Betonschalungen e.V., Ratingen

[7] Beton- oder Mörtelreste in Nagellöchern und zwischen Schalungshaut und Elementkante sind zulässig.

Weitere Hinweise: https://www.sichtbeton-forum.de