Im DBV/VDZ-Merkblatt „Sichtbeton“ [2.1.1] Tabelle 2: „Porigkeit“ wird der maximale Porenanteil mit „ca.“ angegeben, d. h., dass geringfügige Überschreitungen zulässig sind. Die Prüfung erfolgt anhand einer Prüffläche von 500 x 500 mm.
Die Porigkeit ist der Anteil offener Poren von 2 bis 15 mm Durchmesser.
Die Praxis zeigt, dass die Porengröße < 2 mm nicht den Gesamteindruck einer Sichtbetonfläche stört. Die Erfassung ist oftmals nur ungenau und fehlerhaft.
Zudem schleichen sich Fehler in der Dokumentation ein:
Kaum vermeidbar sind Poren bei:
Poren/Lunker von einer Größe von ca. 15 x 15 mm, die bei einer glatten Schalung vereinzelt vorkom-men, sind kaum vermeidbar und stellen keinen technischen Mangel dar.
Die Sichtbewertung, insbesondere die Erfassung der Porigkeit mittels „automatisierter Bildverarbei-tung“, kann in der Praxis teilweise „gefährlich“ werden.
Sichtbetonflächen mit Poren/Lunkern als „optischer Mangel“ sind in z. B. repräsentativen Hotelein-gangshallen anders zu bewerten, als Wände im Keller von Müll- und Abstellräumen.
Der Gesamteindruck der Sichtbetonfläche muss der Beschaffenheitsvereinbarung, d. h. der Gestal-tungsabsicht entsprechen, die im Gebäudeentwurf festgelegt und durch Werkplanung und Leistungs-verzeichnis präzisiert ist.
Bei ungenauer Sichtbetonbeschreibung ist bei der Sichtbetonbewertung zu berücksichtigen, dass Betonarbeiten immer noch Handwerkerarbeiten und keine feinmechanischen Uhrmacherarbeiten sind. Andernfalls sind Streitigkeiten vor Gericht vorprogrammiert!
Bereits im Leistungsverzeichnis sollten präzise Angaben, wie:
Porengröße Wandfläche
Porenanteil an „Dämmbeton“
Sichtbetonklasse SB3
Poren auf der geschalten „Einfüllseite“